Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen.
In Italien führt das Ministerialdekret Nr. 18/2025 eine Pflichtversicherung für Unternehmen gegen Risiken wie Erdbeben, Überschwemmungen und Erdrutsche ein.
Hier sind die Antworten auf die häufigsten Fragen dazu.
Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen.
Was regelt das Dekret 18/2025?
Das Dekret legt die Umsetzung der Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen für Unternehmen fest, basierend auf dem Haushaltsgesetz 2024 (Art. 1, Ziff. 101). Es schützt Vermögenswerte wie Gebäude und Maschinen vor Schäden durch Erdbeben, Fluten, Erdrutsche und Hochwasser.
Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen.
Wer muss diese Versicherung abschließen?
Alle im italienischen Handelsregister eingetragenen Unternehmen mit Sitz in Italien oder ausländische Firmen mit Niederlassung dort, inklusive Genossenschaften und Freiberufler-Gesellschaften. Landwirtschaftliche Betriebe sind ausgenommen.
Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen.
Welche Vermögenswerte müssen versichert werden?
Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen, Industrie- und Gewerbegeräte sowie Elektro- und Heizungsanlagen gemäß Art. 2424 des Codice Civile.
Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen.
Welche Risiken deckt die Versicherung ab?
Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Hochwasser und Überläufe – Schäden an festen Anlagegütern durch diese Ereignisse.
Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Unternehmen riskieren Ausschluss von Fördermitteln, Subventionen und finanziellen Erleichterungen sowie finanzielle Belastungen im Schadensfall.