Beschwerde beim Versicherungs-Schiedsgericht (AAS)
Es handelt sich um ein außergerichtliches Streitbeilegungssystem für Kunden, die bereits eine Beschwerde eingereicht haben, auf die eine als unzureichend empfundene Antwort erteilt wurde, oder die innerhalb der vorgesehenen Frist von 45 Tagen keine Antwort erhalten haben. Weitere Informationen, die Kriterien, nach denen der Streitfall dem Versicherungs-Schiedsgericht vorgelegt werden kann, sowie die Modalitäten zur Einreichung der Beschwerde sind auf der Website https://www.arbitroassicurativo.org/ ausführlich beschrieben.