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Neue Regelungen zur Versicherungspflicht von Fahrzeugen.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzesdekrets ist es Pflicht, jedes Fahrzeug zu versichern, das den technischen Merkmalen entspricht, die in den Rechtsvorschriften festgelegt sind.

Daher ist jedes Fahrzeug, das durch mechanische Kraft bewegt wird und auf dem Boden fährt, versicherungspflichtig.

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